1. Mai 2011

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Gesinnungsjustiz gegen Nationalisten weiter auf dem Vormarsch

10.01.12 (Allgemein)

Martin Wiese, dem bekannten Nationalisten aus Niederbayern, steht neuer Ärger mit der BRD-Justiz bevor. Mit ungewöhnlichem Eifer versuchen BRD-Gerichte, linksextremistische Schreiberlinge, wie auch die Grande Dame des hiesigen Judentums, Frau Charlotte Knobloch, alles zu unternehmen, um den engagierten gebürtigen Anklamer wieder hinter schwedische Gardinen zu befördern. Obwohl Wiese sich an die in seiner Führungsaufsicht festgeschriebenen Auflagen, wie zum Beispiel einem Kontaktverbot zu ehemaligen Mitangeklagten, penibel hält, geht den Protagonisten des Anti-Rechts-Krampfes offensichtlich nicht die Puste aus, trotz eindeutiger Rechtssprechung ständig neue Strafanzeigen wegen angeblichen Kontaktverbots-Verletzungen zu stellen. Dies alles in medialer Begleitung der linken Systemscheißhauspresse in Radio, Fernsehen und in den entsprechenden Druckausgaben. Die willkürlich gestellten Strafanträge werden in der Regel nicht verfolgt, da selbst für die zu ermittelnden Staatsanwaltschaften keine Verletzungen des ausgesprochenen Kontaktverbotes zu erkennen sind.

Aufgrund dieser Erfolglosigkeit im persönlichen Kampf gegen Martin Wiese will man nun seine verhängte Führungsaufsicht im Nachhinein erweitern, um der medialen Hinrichtung noch juristisch eins drauf zu setzen. Der für die Überwachung der Führungsaufsicht zuständige Richter am Landgericht Landshut, Theo Ziegler, beantragte jüngst bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, zu den bisherigen Personen des Wiese-Kontaktverbotes, auch den erst im September 2011 aus der Gesinnungshaft entlassenen Fürther Nationalisten Matthias Fischer hinzuzufügen. Dies obwohl Fischer zu den damaligen Münchener Prozeß um Martin Wiese überhaupt keinen Bezug hatte, was auch die staatlichen Stellen in der Vergangenheit immer wieder einräumen mussten.

Gemeinsam im Kampf für Deutschland: Martin Wiese und Matthias Fischer (v.l.n.r.)

Wie „gut” der Landrichter Ziegler informiert ist, zeigt sich schon alleine darin, daß er den Vornamen von Fischer in seinem Schreiben als „Thomas”, anstatt als „Matthias” angibt. Die vorgeschobenen Gründe im Antrag der Generalbundesanwaltschaft an das Münchener Oberlandesgericht sind so erbärmlich wie durchsichtig. Dort gibt man an, daß sich Fischer und Wiese auch aus einer gemeinsamen Haftzeit in Bayreuth kennen (wofür ja ausschließlich die BRD-Justiz selbst die Verantwortung trägt) und beide starke Führungspersönlichkeiten seien, die bis heute nicht von ihrer nationalen Überzeugung nur einen Millimeter abgerückt seien. Diese Standhaftigkeit und konsequentes nationales Denken soll nun juristisch bestraft werden, wohl auch der Eindruck der „großen Sympathie”, die die zwei Nationalisten laut Antrag des Generalbundesanwaltes füreinander zu empfinden scheinen. Die BRD-Justiz befürchte zudem die immer erfolgreichere Vernetzung und Einigungen von freien Kameradschaften in Bayern, wofür man Martin Wiese, wie auch Matthias Fischer persönlich verantwortlich macht. Diese, obwohl rechtlich nicht zu belangende und vollkommen legale Betätigung der führenden freien Kameradschafts-Köpfe, soll nun mittels einer Verschärfung von Wieses Führungsaufsicht gelingen. Zur Bestätigung der persönlichen engen Bindungen von Fischer und Wiese stützt man sich in dem Antrag neben Systemmedienberichten auch auf Informationen des linksextremistischen Antifavereins a.i.d.a. aus München. Offensichtlich ist man sich hier nicht zu schade, auf die Hassberichterstattung von Demokratiefeinden zurückzugreifen, die man selbst geheimdienstlich überwacht und die sich im jährlichen Verfassungsschutz-Bericht in Bayern wieder finden.

Den Missbrauch der Justiz zur Bekämpfung politisch vollkommen legal arbeitender nationaler Strukturen sehen Beobachter als weiteren Beweis des Fortschreitens einer diktatorischen Gesinnungsjustiz. Eine Anhörung in diesem Fall ist für den Januar 2012 vor einem Münchner Gericht vorgesehen. Martin Wiese hat jetzt schon angekündigt, den Rechtsweg bei einem negativen Urteil bis zur letztmöglichsten Instanz auszuschöpfen.

Würde es hier zu einem entsprechenden Richterspruch im Sinne der Generalbundesanwaltschaft kommen, wären Tür und Tor geöffnet, mittels einer nachträglichen Erweiterung der Führungsaufsicht, legale nationale Aktivitäten zu behindern und letztendlich auch zu kriminalisieren.

Hintergrundlinks zum Thema:

Schlechte Verlierer: Ermittlungen gegen Martin Wiese
Neues im „Fall Martin Wiese”: Schützenhilfe aus der Linkspartei
Charlotte Knobloch muß gestoppt werden
„Präventive” Hetzjagd gegen Martin Wiese in Landshut geht weiter
Der Fall Wiese - Rechtsstaat Deutschland: Resozialisierung nach Stasi-Manier in Landshut