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Nürnberg: Skandalurteil gegen Nationalisten

29.06.12 (Nürnberg/Fürth)

Das Landgericht Nürnberg verurteilte am 22.06.2012 einen Fürther Aktivisten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat. Der 25 jährige Nationalist soll sich angeblich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Der Skandal ist jedoch, dass sich der Angeklagte zur Tatzeit gar nicht am Tatort befand. Dies konnten auch mehrere Zeugen bestätigen. Trotzdem kam es zu einer politisch motivierten Verurteilung durch die BRD-Justiz.


Fürther Nationalist zu Unrecht beschuldigt

Am 21.03.2010, so die Staatsanwaltschaft, soll der Angeklagte zusammen mit zwei weiteren Personen einen Linksextremisten nach kurzer Verfolgung geschlagen und getreten haben. Die Realität sah allerdings anders aus. An besagten Abend nach 2 Uhr wartete der Angeklagte zusammen mit einem Freund auf den Nachtbus am Fürther Rathaus, um nach Hause zu fahren. Ein Linksextremist erkannte ihn aufgrund vergangener illegaler Outing-Aktionen durch die Antifa wieder. Die insgesamt vier Antifa-Aktivisten kreisten die beiden Fürther ein und fingen an sie zu provozieren. Als zwei weitere Personen den Bedrängten zu Hilfe eilten, ergriffen die linksextremen Provokateure die Flucht. Drei aus der Gruppe der Nationalen rannten hinterher, nicht aber der Nationalist, der sich nun vor Gericht verantworten musste. Einer der Linksextremisten wurde eingeholt und erhielt „eine Watschn” wie es später hieß. Der nun Verurteilte war an den ganzen Geschehen nicht beteiligt, wie auch unabhängige Zeugen mehrmals bestätigen konnten.

Anzeige erst nach Absprache

Nachdem von den Linken zuerst keine Anzeige erstattet und nur eine zeitversetzte Pressemitteilung herausgegeben wurde, welche die Fürther Nachrichten (FN) in üblicher Manier ungeprüft übernahm, kamen die Ermittlungen erst in die Gänge. Die militante Antifaschistische Linke Fürth (ALF) sprach dort von einem „Nazi-Überfall”. Staatsschützer riefen bei den vermeintlichen Opfern an und fragten ob diese Angaben machen möchten. „Man müsse sich erst besprechen”, entgegneten die Gefragten. Als diese dann bei der Staatsanwaltschaft ihre Aussagen tätigten, beschuldigten alle einstimmig den nun verurteilten Aktivisten. Der Fürther war der regionalen Antifa-Szene schon seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge und man erhoffte sich wohl durch die Beschuldigungen staatliche Hilfe beim Aus-dem-Weg-Räumen missliebiger nationalgesinnter Menschen. Jedoch verwickelten sich die Antifaschisten bei Nachfragen der Staatsanwaltschaft schon in die ersten Widersprüche. Auch auf Wahllichtbildvorlagen konnte das Opfer den Belasteten nicht wieder erkennen.

Erster Prozess bereits eine Farce

Bereits der Prozess vor dem Amtsgericht im Jahr 2011 war eine Farce. Die Belastungszeugen verwickelten sich auch dort in erhebliche Widersprüche. Nachdem zwei der Tatbeteiligten ein Geständnis ablegten und auch neutrale Zeugen glaubhaft aussagten, dass der 25 Jahre alte Fürther nicht am Tatort war, wurde er dennoch zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Wegen angeblicher Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr erließ der Amtsrichter Engelhardt noch im Gerichtssaal einen Haftbefehl. Die beiden anderen Angeklagten welche die Tat einräumten, erhielten einmal eine 9-monatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldauflage von 1200 Euro und einmal 2 Wochen Jugendarrest.

1 Jahr und 7 Monate lautete das Urteil in erster Instanz

Nationalist als Hurensohn beschimpft – Verfahren eingestellt

Der Prozess war zudem begleitet von Störungsversuchen der linksextremen Antifa. So wurde der nationale Fürther vom Opfer des Angriffs bei dessen Zeugenvernehmung als „verdammter Hurensohn” beschimpft (das Ermittlungsverfahren gegen den Linksextremisten wurde wenig später wegen „Geringfügigkeit” eingestellt). Ein Anwalt wurde ebenfalls durch einen linksextremen Zeugen beleidigt. Das Unterstützungskommando (USK) der Polizei musste aufgrund anhaltender Störungen und Geschreie den kompletten Saal räumen. Der Untersuchungshaftbefehl wurde erst nach dreieinhalb Monaten U-Haft durch einen neuen Richter wieder aufgehoben. Alle drei Haftgründe wurden für nichtig erklärt. Seine Arbeitsstelle hatte der Betroffene da selbstverständlich schon verloren. Nun kam es zur erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg.
In der Berufungsinstanz verwickelten sich die Belastungszeugen ebenfalls wieder in ganz erhebliche Widersprüche. So wurde beispielsweise von zwei linken Zeugen ausgesagt, sie wären zu dritt und nicht zu viert unterwegs gewesen. Das Opfer sprach auch nur noch von 4 bis 6 Tritten und nicht mehr von 10 bis 20, wie bisher.

Landgericht Nürnberg

Türke entlastet Nationalisten massiv

Ein türkischer Dönerverkäufer, der Zeuge des Geschehens war, konnte aufgrund der Körpergröße der Täter zu 100 % ausschließen, dass der nun Angeklagte am Tatort war.

Unbeeindruckt von der Aussage des Türken, den wiederholten Geständnissen der beiden Täter und dem verdächtigen Aussage- und Belastungsverhalten der Linksextremisten, verurteilte Landrichter Weber den Angeklagten schließlich doch. Er hätte die „funktionelle Tatherrschaft” für den Vorfall getragen, so der Vorsitzende in seiner abstrusen Begründung. Ein konkreter Schlag oder Tritt sei dem Nationalisten allerdings nicht nachzuweisen, so der Urteilsspruch weiter. Interessant war auch, dass der Richter in seiner wirren Urteilsbegründung der Ansicht war, dass der Angeklagte zusammen mit seinem Freund anfangs die vier Linksextremisten eingekreist und provoziert hätte. Eine Erklärung, wie zwei Personen eine Gruppe von vier einkreisen können, blieb der Landrichter dafür allerdings schuldig. Ein Jahr und einen Monat soll nun der unschuldige Nationalist in Haft. Das Urteil reiht sich ein in zahlreiche tendenziöse Rechtsprechungen der bundesrepublikanischen Justiz gegen politisch aktive Nationalisten.

Es hat den Anschein, dass der Angeklagte lediglich aufgrund seiner nationalen Gesinnung schuldig gesprochen wurde. Der Anwalt des Verurteilten prüft nun Revisionsgründe.